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WETTBEWERB MULTIMEDIA-PROGRAMMGESTALTER:INNEN DER DEUTSCHEN SPRACHGRUPPE FUNKHAUS BOZEN 2024

Bezugskontext

Rai Radiotelevisione Italiana S.p.A. hat bereits seit längerer Zeit den Weg des Übergangs von einer Rundfunkanstalt zu einem Medienunternehmen eingeschlagen. Der Wandel, den das Unternehmen während dieser Phase durchläuft, umfasst zahlreiche Bereiche: Nachhaltigkeit, technologische Entwicklung, Digitalisierung der Geschäfts- und Produktionsprozesse, innovative Arbeitsweisen und ein datengetriebenes Unternehmensmodell. In einem solchen Zusammenhang, in dem die technologische Innovation einhergehend mit der Entwicklung der Märkte, der stets steigenden Anzahl an Online-Plattformen und Vertriebskanälen, dem zunehmenden Interesse, die Bedürfnisse der neuen Zielgruppen zu erfassen, mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag zusammentreffen, richtet das Unternehmen ein besonderes Augenmerk auf jene Fachkräfte, die in der Lage sind, diese Herausforderungen zu meistern und den Wandel zu begleiten.

In diesem Sinne und unter Bezugnahme auf die Konvention für die Aufwertung von Institutionen und lokalen Kulturen (gemäß Artikel 45 des Einheitstextes über Radio und Fernsehen) schreibt Rai einen Wettbewerb für 3 Multimedia-Programmgestalter:innen der deutschen Sprachgruppe aus. Die Anstellung mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag erfolgt in der deutschen Programmabteilung im Funkhaus Bozen.

Nachstehend folgt eine Beschreibung des Berufsbildes mit den entsprechenden Zuständigkeiten und Tätigkeiten.

Multimedia-Programmgestalter:in:

Er/ sie weist gute Kenntnisse der englischen Sprache vor und wirkt- auf kultureller, künstlerischer, organisatorischer, produktiver und budgetärer Ebene- bei der Konzipierung von Radio-, Fernseh- und Multi-Plattform-Produkten/ Inhalten mit. Zu den Tätigkeiten, die er/ sie auf der Grundlage des eigenen Fachkenntnisniveaus ausübt, gehören die Konzipierung, Unterbreitung, Gestaltung, Vorbereitung und Umsetzung von Produkten/ Inhalten sowie die Koordinierung von Aufnahmen und die Mitwirkung bei Schnitt, Editing und Sendeablauf. Der/die Programmgestalter:in redigiert und wirkt bei der Verfassung von Texten mit, wobei er/sie bei Bedarf am Mikrophon und/oder vor der Kamera arbeitet, verwendet die Aufzeichnungs- und Sendeausrüstung, kümmert sich um alle notwendigen organisatorischen und verwaltungstechnischen Angelegenheiten und leistet Unterstützung, indem er/ sie sowohl innerhalb als auch außerhalb der Unternehmenssysteme (auch im Internet und in den sozialen Medien, durch die Anregung und die Moderation von Debatten) nach neuen Inhalten und Ideen sucht und entsprechende Vorschläge unterbreitet. Er/ sie führt Kontrollen während der Editing-Phase durch, bereitet die Anzeigen vor und übermittelt Nachrichten an die Pressestelle. Zu seiner/ ihrer Zuständigkeit gehören außerdem die Erstellung von Sendeplänen und die Bereitstellung von audiovisuellen und grafischen Materialien, indem er/ sie letztere auch im digitalen Format verwaltet, um den Austausch und die Produktionsflüsse zwischen den verschiedenen Produktionsbereichen auch unter Anwendung von dafür vorgesehenen Computerprogrammen zu gewährleisten. Er/ sie bedient die Fernsteuerung der Sende- und Aufzeichnungsgeräte vom Regieraum aus und sammelt Daten zur Abfassung des künstlerischen Berichts nach Sendeschluss.

1. Zulassungsvoraussetzungen

Obligatorische Anforderungen:

A. Zugehörigkeit zur deutschen Sprachgruppe (zu belegen mit Bescheinigung über die Zugehörigkeit bzw. Zuordnung zur Sprachgruppe, ausgestellt vom Landesgericht Bozen);

B. Abschluss einer fünfjährigen Oberschule oder ein gleichwertiger Abschluss, sofern im Ausland erworben;

C. Eine dem Berufsbild des/der Multimedia-Programmgestalter:in angemessene Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache (z.B. Sprachkenntnisse auf dem Niveau des Zweisprachigkeitsnachweises „B“ der Autonomen Provinz Bozen, die der Niveaustufe „B2“ des QCER entsprechen);

D. Führerschein der Kategorie „B“

Der Zweisprachigkeitsnachweis der Autonomen Provinz Bozen ist nicht zwingend erforderlich.

Die oben genannten Anforderungen müssen bereits bei Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen sowie während des gesamten Auswahlverfahrens und zum Zeitpunkt der Einstellung erfüllt sein.

Zum Auswahlverfahren sind italienische Staatsbürger:innen, Bürgerinnen und Bürger der EU und solche aus Nicht-EU-Ländern zugelassen, vorausgesetzt, diese verfügen über eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung für Italien.

Die ersten beiden Wettbewerbsphasen können unter Anwendung der folgenden technischen Ausstattung im Fernmodus abgewickelt werden:

- PC (Betriebssystem Windows 8 oder höher) oder LINUX oder MAC (MAC-OS 10.14 oder höher), ausgerüstet mit Webcam und Mikrofon, zwingende Nutzung von GOOGLE CHROME (mindestens Version 81.0) als Browser;

- Internetverbindung mit Mindestgeschwindigkeit Upload/Download 1,5 Mbps. Die Zulassung zur Prüfung ist erst nach einer vorangehenden Prüfung der Ausstattung gewährt. Hierzu wird in den Tagen vor der Prüfung eine Sitzung anberaumt, in der die während der Prüfung verwendete Ausstattung und die Internetverbindung getestet werden;

- Smartphone oder Tablet (Android mindestens Version 4.1 – iOS mindestens Version 8) mit Kamera.

WLAN-Verbindung wird empfohlen. Während des Verfahrens ist das Herunterladen einer App (34 MB) von Playstore oder von App Store (je nachdem, ob als Betriebssystem Android oder iOS verwendet wird) auf das Smartphone/Tablet erforderlich.

Ausschlussgründe

Diejenigen, die am Auswahlverfahren nicht teilnehmen können oder, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, nicht eingestellt werden können, sind:

- Personen, die von Rai Radiotelevisione Italiana S.p.A. oder anderen Gesellschaften des Konzerns aus rechtmäßigen oder gerechtfertigten Gründen entlassen wurden;

- Personen, die das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen oder anderen Gesellschaften des Konzerns unter Zahlung einer Abfindung einvernehmlich aufgelöst haben;

- Personen, die bei Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen bereits bei RAI oder einer anderen Gesellschaft des Konzerns entweder auf unbefristete Zeit angestellt oder mit einem Lehrlingsvertrag angestellt sind, oder im Laufe des Auswahlverfahrens und des Gültigkeitszeitraums der Rangliste einen Einstellungsvertrag mit RAI oder einer anderen Gesellschaft des Konzerns unterschreiben;

2. Zulassungsantrag

Der Zulassungsantrag muss ausnahmslos innerhalb 16. Januar 2025 bis spätestens 12:00 Uhr eingegangen sein und darf ausschließlich mit dem ausgefüllten Online-Formular erfolgen, das in dem eigens hierfür vorgesehenen Bereich “WETTBEWERB MULTIMEDIA-PROGRAMMGESTALTER:INNEN DER DEUTSCHEN SPRACHGRUPPE 2024” auf den Webseiten www.raibz.rai.it und/oder www.lavoraconnoi.rai.it verfügbar ist.

Anträge, die am 16. Januar 2025 nach 12:00 Uhr eingehen, werden vom EDV-System abgelehnt.

Für die Einreichung des Antrags sind folgende Schritte zu beachten:

- Beachten Sie die Stellenausschreibung auf der Webseite www.raibz.rai.it;

- Für die Teilnahme am Wettbewerb klicken Sie auf „ZUGANG ZUM WETTBEWERB“;

- Geben Sie die E-Mail-Adresse an, auf der Sie unmittelbar und automatisch den Link zu den Formularen für die Angabe der persönlichen Daten erhalten;

- Klicken Sie auf den Link, den Sie per E-Mail erhalten haben, um das Online-Formular aufzurufen;

- Füllen Sie alle erforderlichen Eintragsfelder des Formulars aus und fügen Sie die notwendigen Dokumente bei;

- Bestätigen Sie die eingefügten Daten und den Versand der Bewerbung, indem Sie auf die Taste „BESTÄTIGUNG DER DATEN UND VERSENDEN“ klicken;

Nachdem das Formular ausgefüllt und versandt wurde, erhält der/die Bewerber/in eine automatisch generierte E-Mail mit der Bestätigung über den erfolgten Eingang der Bewerbung.

Der Online-Zulassungsantrag muss vollständig ausgefüllt und zusammen mit folgenden Anlagen eingereicht werden:

- ein aktueller Lebenslauf im Europäischen Standardformat mit Foto (PDF-Format);

- Bescheinigung über die Zugehörigkeit bzw. Zuordnung zur deutschen Sprachgruppe, ausgestellt vom Landesgericht Bozen (PDF-Format);

- Kopie oder Bescheinigung des Abschlusses einer fünfjährigen Oberschule (Maturadiplom oder eine Erklärung des Schulsekretariats), oder eines gleichwertigen Abschlusses, sofern im Ausland erworben, mit Angabe der Note (PDF-Format);

- Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Führerscheins der Kategorie „B“ (PDF-Format);

nur, falls im Zulassungsantrag angegeben::

- Bescheinigung des Abschlusses eines Universitätsstudiums (PDF-Format);

- Bescheinigung eines Hochschulabschlusses im künstlerischen, musikalischen und choreographischen Bereich [Alta Formazione Artistica, Musicale e coreutica, Abk. AFAM] (PDF-Format);

- Bescheinigung von postsekundären und/oder postuniversitären Ausbildungskursen (PDF-Format);

- Bewerber:innen, die ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben, müssen eine Rechtswerterklärung beifügen, die die Anerkennung des Werts der ausländischen Qualifikation in Italien belegt (PDF-Format);

- für Staatsbürger:innen eines Nicht-EU-Staates eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung, die sie zum Ausüben der Arbeitstätigkeit befähigt sowie die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis der Verfügbarkeit einer angemessenen Unterbringung (PDF-Format).

Rai kann während jeder Phase des Auswahl- und Einstellungsverfahrens, bzw. im Moment der Einstellung, in folgenden Fällen den Ausschluss der Kandidat:innen bestimmen: Fehlen der Voraussetzungen oder der zum Nachweis des Besitzes der Voraussetzungen vorgesehenen Dokumentation; mit Verspätung oder mit anderen als den angegebenen Modalitäten eingereichte Anträge; mehrfach eingereichte Anträge; abgegebene Falscherklärungen; Fehlen oder fehlerhaftes Funktionieren der eventuell erforderlichen technischen/digitalen Ausstattung; Feststellung eines oder mehrerer Ausschlussgründe unter Punkt 1- Zulassungsvoraussetzungen/Ausschlussgründe.

3. Mitteilungen

Sämtliche Mitteilungen werden den Bewerber:innen während des gesamten Auswahlverfahrens und der nachfolgenden vorvertraglichen Phase ausschließlich per E-Mail an die Adresse geschickt, die beim Versand der Bewerbung angegeben wurde.

Diese Mitteilungen gelten als rechtswirksame Bescheide.

Die Bewerber:innen können über die zu diesem Zweck eingerichtete E-Mail-Adresse hrbz@rai.it mit Rai Kontakt aufnehmen.

Die Ergebnisse der Zulassung zum Auswahlverfahren, zu den darauffolgenden Phasen und die Ergebnisse der abgelegten Prüfungen werden den Kandidat:innen per E-Mail mitgeteilt

4. Bewertung der Ausbildungsabschlüsse

Am Auswahlverfahren können die ersten 75 Bewerber:innen (und eventuelle ex aequo) teilnehmen, die auf der Grundlage eines folgendermaßen festgelegten Punktesystems ermittelt werden:

- Maturanote einer fünfjährigen Oberschule: von 0 (36/60 bzw. 60/100) bis 20 Punkte (60/60 bzw. 100/100); *

* Zum Zweck der Punktevergabe (zwischen 0 und 20 Punkten) rechnet Rai die in Sechzigstel oder Hundertstel angegebenen Ergebnisse um, indem sie die Formel [Note:60 = X:100] anwendet.

- Bachelorabschluss (I. Stufe) im HUMANISTISCHEN UND SOZIALEN BEREICH: 8 Punkte

- Masterabschluss (II. Stufe) im HUMANISTISCHEN UND SOZIALEN BEREICH: 12 Punkte

- Akademisches Diplom (I. Stufe) im Bereich AFAM: 8 Punkte

- Akademisches Diplom (II. Stufe) im Bereich AFAM: 12 Punkte

Beim Vorliegen von zwei oder mehreren Studienabschlüssen und/oder AFAM-Diplomen wird lediglich der Abschluss berücksichtigt, mit dem die höchste Punktzahl erreicht wird.

- Ausbildungskurse, die nach dem Erwerb eines Diploms und/oder eines Hochschulabschlusses absolviert werden und einen Mindestumfang von 200 Stunden (auch durch die Kombination verschiedener Kurse) in folgenden Bereichen aufweisen:

  • Abfassung von Rundfunk-, Theater-, Film- und crossmedialen Texten;
  • Rundfunk-, Theater-, Film- und crossmediale Produktion;
  • Regie von Rundfunk-, Theater-, Film- und/oder Videoproduktionen

Die Punkte werden wie folgt vergeben:

  • zwischen 200 und 450 Stunden: 4 Punkte
  • zwischen 451 und 1.000 Stunden: 6 Punkte
  • zwischen 1.001 und 4.500 Stunden: 8 Punkte
  • über 4.500 Stunden: 12 Punkte

Studienabschlüsse im humanistischen und sozialen Bereich sowie AFAM-Diplome werden lediglich als solche betrachtet- selbst, wenn sie die oben genannten Bereiche umfassen- und geben keinerlei Anspruch auf die Zurechnung von zusätzlichen Punkten für die Absolvierung von Ausbildungskursen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Kurse, die nicht unter die oben beschriebenen Bereiche fallen, nicht berücksichtigt werden.

Der erfolgreiche Abschluss dieser Phase, deren Punktzahl nicht in die Aufstellung der endgültigen Rangliste einbezogen wird, ist Voraussetzung für die Zulassung zur ersten Phase des Auswahlverfahrens.

5. Prüfungen und Rangliste

Die erste und zweite Phase des Auswahlverfahrens können im Fernmodus durchgeführt werden. Der Link für die Verbindung zu der hierfür vorgesehenen Online-Plattform wird während der Einberufungsphase mitgeteilt.

Die dritte Phase findet im Präsenzmodus in Bozen statt.

Das gesamte Auswahlverfahren wird in die nachstehenden Phasen unterteilt:

I. Phase - Bewertung der italienischen und deutschen Sprachkenntnisse (Punkt 1.C)

Während der ersten Phase findet ein Gespräch zur Feststellung der italienischen und der deutschen Sprachkenntnisse statt.

Das Bestehen dieser Prüfung, deren Punktzahl nicht in die Aufstellung der endgültigen Rangliste einbezogen wird, ist Voraussetzung für die Zulassung zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens.

II. Phase – Multiple-Choice-Test

Die zweite Phase erfolgt, wenn mehr als 15 Bewerber:innen die erste Phase erfolgreich bestehen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Mehrfachauswahl-Test [Multiple-Choice-Test] in deutscher Sprache, der darauf abzielt, das Allgemeinwissen (auch in Bezug auf Landeskunde), die für die angestrebte Position erforderlichen Fachkenntnissen (Theorie und Technik der Kommunikation und der neuen Medien, Radio- und Fernsehgeschichte, Theorie und Techniken des Fernsehens, Sprache und Formate in Filmen und im audiovisuellen Bereich, Informatik und Technologien der digitalen Kommunikation, Inhalte und Märkte der Radiofonie, Fachkenntnisse in der Herstellung von Rundfunk- und Multimediaprodukten, Kenntnisse zu den sozialen Medien, Copyright- und Lizenzelemente, Grundprinzipien der Audio- und Videomontage, Suche und Digitalisierung von Audio- und Videomaterial sowie von Dokumenten), die allgemeinen Fähigkeiten, besondere Begabungen festzustellen und zu bewerten.

Die Prüfung wird für die ersten 15 Bewerber:innen (abzüglich eventueller ex aequo) als bestanden betrachtet.

Das Bestehen dieser Prüfung, deren Punktzahl nicht in die Aufstellung der endgültigen Rangliste einbezogen wird, ist Voraussetzung für die Zulassung zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens.

Bei den Vorauswahlprüfungen erfolgen alle Korrekturen gemäß dem automatischen und anonymen Grundsatz.

III. Phase- Eignungsprüfung/technisches Gespräch, Vorstellungs- und Motivationsgespräch

Die dritte Prüfungsphase wird in deutscher Sprache abgewickelt und ist folgendermaßen aufgeteilt:

  1. Eignungsprüfung/ technisches Gespräch (max. 50 Punkte):
    • Verfassen eines kurzen Textes zu einem vorgegebenen Thema (10 Punkte);
    • Erstellen eines Programmentwurfs für das Fernsehen (10 Punkte);
    • Vorlesen des verfassten Textes (10 Punkte);
    • Gespräch mit der Fach- und Prüfungskommission und Bewertung des eventuellen professionellen Portfolios sowie des Lebenslaufes (20 Punkte). Das eigene professionelle Portfolio kann der Fach- und Prüfungskommission direkt am Tag des Gesprächs vorgelegt werden.
  2. Vorstellungs- und Motivationsgespräch (max. 50 Punkte):

Während dieses Gesprächs wird auf die Motivation und die Erwartungen der Bewerbenden näher eingegangen. Hierbei können verschiedene Mittel wie Eignungs-, Persönlichkeits- und Gruppendynamiktests eingesetzt werden.

Die in dieser Phase erreichte Punktzahl kann nur dann in die Aufstellung der endgültigen Rangliste einbezogen werden, wenn Bewerber:innen eine Mindestpunktzahl von 30/50 bei jeder Prüfung erreichen (Eignungsprüfung/ technisches Gespräch/ Vorstellungs- und Motivationsgespräch).

6. Kommission

Die Prüfungskommission wird von Rai ernannt.

7. Endgültige Rangliste

Am Ende des Auswahlverfahrens wird eine endgültige Rangliste erstellt, die auf der während der dritten Phase erreichten Punktzahl basiert (max. 100 Punkte). Diese Punktzahl kann bei der Aufstellung der endgültigen Rangliste ausschließlich dann berücksichtigt werden, wenn Bewerber:innen die Mindestpunktzahl von 30/50 bei der Eignungsprüfung/technischen Gespräch, und dem Vorstellungs- und Motivationsgespräch erreicht haben.

Um sich bei jeder Prüfung zu qualifizieren, muss daher die Mindestpunktzahl 30/50 erreicht werden.

Im Falle eines Punktegleichstands (ex aequo) werden die jüngeren Kandidat:innen vorgezogen.

Geeignete Gewinner:innen sind die ersten drei Kandidat:innen mit der höchsten Punktzahl auf der Rangliste.

Geeignete Nicht-Gewinner:innen sind die Kandidat:innen, die trotz der erreichten oder übertroffenen Mindestpunktzahl (30/50 bei jeder Prüfung) einen Platz in der Rangliste besetzen, der über die Anzahl der ausgeschriebenen Positionen hinausgeht.

Nicht geeignet sind Kandidat:innen, die die qualifizierende Mindestpunktzahl bei den jeweiligen Prüfungen nicht erreichen.

Rai behält sich die Möglichkeit vor, im Fall neu eingetretener Erfordernisse bzw. eines Verzichts oder Ausschlusses der geeigneten Gewinner:innen während der Zeit ihrer Gültigkeit auf die Rangliste zurückzugreifen und unter Beachtung der nächsthöchsten Punktzahl sowie der erreichten Mindestuntergrenze an qualifizierenden Punkten einen Kandidaten oder eine Kandidatin unter den geeigneten Nicht-Gewinner:innen auszuwählen.

Der entsprechende Einstellungsplan kann für die geeigneten Gewinner:innen ab dem Tag der Veröffentlichung der endgültigen Rangliste und jedenfalls innerhalb der vorgegebenen Gültigkeitsfrist letzterer erstellt werden.

Die Rangliste bleibt ab dem Tag ihrer Veröffentlichung 36 Monate gültig.

Die eventuelle Einstellung mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag kann innerhalb der 36-monatigen Gültigkeitsfrist der Rangliste und unter Beachtung der oben genannten Bedingungen erfolgen. Die Einstellung kann vorbehaltlich der Überprüfung der Abschlüsse, der Beibehaltung der Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren sowie der uneingeschränkten und fristlosen Eignung für die auszuübende Tätigkeit, welche im Rahmen einer ärztlichen Voreinstellungsuntersuchung festgelegt wird, stattfinden.

Die Zustimmung der betreffenden Person zum Einstellungsangebot muss innerhalb der im Angebot festgelegten Frist und in der darin festgelegten Form beim Unternehmen eingehen. Die Ablehnung des Einstellungsangebots mit unbefristetem Vertrag führt zum Ausschluss aus der endgültigen Rangliste.

Eine weitere Voraussetzung für die genannte Einstellung ist der Verzicht auf eventuelle ausstehende Streitverfahren mit dem Unternehmen bzw. die Aushandlung eventueller Arbeitsverhältnisse mit gewerkschaftlichem Vergleich, wobei die betroffene Person gemäß Art. 2113 des Zivilgesetzbuchs ausdrücklich auf jegliche Forderung gegenüber Rai verzichtet.

Vor der Einstellung behält sich das Unternehmen das Recht vor, angemessene Formen der Stundenflexibilität des Arbeitsverhältnisses vorzuschlagen, wenn die geeigneten Gewinner:innen ihr Interesse bekunden und dies mit den produktiven und organisatorischen Anforderungen der Abteilung vereinbar ist.

Nach der Einstellung an dem vorgesehenen Unternehmenssitz ist der Kandidat oder die Kandidatin dazu verpflichtet, für eine Mindestdauer von fünf Jahren dort zu bleiben, und kann erst nach Ablauf dieser Zeit eine Versetzung beantragen, wobei ein solcher Antrag nur dann berücksichtigt werden kann, wenn er mit den Bedürfnissen des Unternehmens vereinbar ist.

Für diese Stelle ist ein jährliches Brutto-Einstiegsgehalt von 28.800 Euro vorgesehen.

8. Schlussbestimmungen

Einige Phasen des Auswahlverfahrens werden von RAI in Zusammenarbeit mit der externen Gesellschaft für Personalauswahl Selexi durchgeführt.

Der Arbeitssitz ist Bozen.

Die Auswahlprüfungen werden voraussichtlich ab Februar 2025 stattfinden.

Bewerber:innen, die nicht erscheinen oder an dem Tag, zu den Uhrzeiten und in den Modalitäten, so, wie diese festgelegt wurden, nicht auf die Plattform zugreifen, oder die Prüfung aus irgendeinem Grund abbrechen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Die Prüfungen der dritten Phase werden in Bozen abgehalten.

Bewerber:innen, die zu den einzelnen Auswahlphasen zugelassen werden, erhalten eine E-Mail mit den Details zu den Prüfungen (bitte prüfen Sie den Eingang der E-Mail auch in Ihrem Spam-Ordner).

Rai behält sich das Recht vor, den Zeitraum für das Auswahlverfahren zu ändern.

Den Bewerber:innen steht keinerlei Erstattung der im Rahmen der Teilnahme am Auswahlverfahren eventuell getragenen Kosten zu.

Die Bereitschaft zu Dienstreisen ist erforderlich.

Rai behält sich vor, von Staatsbürgern:innen eines Nicht-EU-Staates das Original der gültigen Aufenthaltsgenehmigung, die sie zum Ausüben der Arbeitstätigkeit befähigt sowie die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis der Verfügbarkeit einer angemessenen Unterbringung zu fordern.

Rai hat des Weiteren das Recht darauf, das Auswahlverfahren zu jedem Zeitpunkt und nach eigenem Ermessen zu widerrufen.

Wie im Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung von Rai S.p.A. 2024-2026 festgelegt ist, werden die Bewerber:innen zum Zeitpunkt der Einstellung aufgefordert, formell das Nichtvorliegen von, auch potenziellen, Interessenskonflikten und Unvereinbarkeiten zu erklären.

Rom, 10/12/2024

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